Fulda: Tierhalter müssen bis 15. Januar ihre Bestandsdaten melden
Carina KrauseFulda: Tierhalter müssen bis 15. Januar ihre Bestandsdaten melden
Tierhalter im Landkreis Fulda müssen dringend ihre Bestandsmeldungen abgeben
Tierhalter im Landkreis Fulda stehen vor einer wichtigen Frist: Bis zum 15. Januar müssen alle Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter gesetzlich vorgeschrieben ihre jährliche Bestandsmeldung abgeben. Doch viele in der Region haben diese Pflicht bisher noch nicht erfüllt.
Zuständig für die Meldungen ist der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht (HVL) in Alsfeld. Tierhalter können sich über die HIT-Datenbank online einloggen und ihre Daten übermitteln – die Zugangsinformationen erhalten sie direkt vom HVL. Wer keine Tiere mehr hält, muss sowohl den HVL als auch das Veterinäramt des Landkreises Fulda informieren, um seinen Bestand abzumelden.
Die erhobenen Daten sind entscheidend für die Seuchenbekämpfung, insbesondere angesichts aktueller Ausbrüche wie der Afrikanischen Schweinepest. Weitere Hilfestellungen bietet die HVL-Website, wo Halter unter der jeweiligen Tierkategorie spezifische Anleitungen finden.
Neben dem HVL ist auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gießen (VLÜA Gießen) für die Meldungen im Vogelsbergkreis, einschließlich Alsfeld, zuständig. Sowohl aktuelle als auch ehemalige Tierhalter werden aufgefordert, ihren Meldestatus zu prüfen und ihre Angaben bei Bedarf zu aktualisieren.
Wer die Frist versäumt, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Die gemeldeten Daten helfen den Behörden, Krankheitsrisiken effektiv zu überwachen und zu steuern. Tierhalter sollten daher zeitnah handeln, um die Vorschriften einzuhalten.