03 March 2026, 13:11

Frankfurter Gericht erlaubt umstrittene Freiluftgebete trotz Moschee-Verbot

Eine Menschenmenge steht vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, mit Fahnen und Schildern, auf denen ein Banner auf der rechten Seite zu sehen ist.

Frankfurter Gericht erlaubt umstrittene Freiluftgebete trotz Moschee-Verbot

Eine verbotene Moscheegemeinde hält nun rechtmäßig Freiluftgebete auf einer vielbefahrenen Frankfurter Straße ab. Das Hessische Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt die Versammlungen zulassen muss – trotz des früheren Verbots der Gruppe durch das deutsche Bundesinnenministerium. Die Entscheidung hat unter lokalen Politikern für Kontroversen gesorgt; Hessens Innenminister nannte sie 'ziefst beunruhigend'.

Die Imam-Ali-Moschee war im Juli 2024 von Bundesbehörden wegen angeblicher Verbindungen zum iranischen Regime geschlossen worden. Seither führen ihre Mitglieder Predigten und Gebete vor dem versiegelten Gebäude fort. Bisher fanden fast 170 Gottesdienste auf der Eschborner Landstraße statt, was zu etwa 405 Stunden Verkehrsbehinderungen und Verspätungen im Busverkehr führte.

Das Gericht erlaubte die weiteren Zusammenkünfte an Donnerstagen und Freitagen mit Verweis auf den 'hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert der Versammlungsfreiheit'. Jede Veranstaltung erfordert Teil-Sperrungen von Fahrspuren und Umleitungen. Hessens Innenminister Roman Poseck kritisierte das Urteil scharf und warnte, es untergrabe die ursprüngliche Schließungsverfügung.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Seit der Anordnung von 2024 gab es keine weiteren Klagen oder dokumentierten Gerichtsentscheide zu den Gebetsaktivitäten der Moschee. Die Freiluft-Rituale der Gemeinde bleiben vorerst gemäß der aktuellen richterlichen Verfügung erlaubt.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Gebete – und damit auch die damit verbundenen Straßensperrungen – fortgesetzt werden. Die lokalen Behörden müssen nun die anhaltenden Störungen bewältigen, während sich am rechtlichen Status der Moschee nichts ändert. Das Urteil schafft zwar keine neue Rechtsprechung, macht aber die Spannungen zwischen öffentlicher Ordnung und Versammlungsrecht deutlich.