24 December 2025, 07:14

Flaggenhochzeitszeremonie in der Universitätsstadt Marburg im Dezember 2025

Eine Gruppe von Menschen, hauptsächlich in militärischer Kleidung und Mützen, in der Nähe von Laternenmasten und Flaggen.

Flaggenhochzeitszeremonie in der Universitätsstadt Marburg im Dezember 2025

Die Universitätsstadt Marburg wird im Dezember an drei bedeutenden Tagen Flaggen an städtischen Gebäuden hissen. Die Flaggen wehen jeweils von 7:00 Uhr morgens bis zum Einbruch der Dunkelheit und erinnern an die Hessische Verfassung, die Menschenrechte sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Am 1. Dezember 1946 trat die Hessische Verfassung erstmals in Kraft. Jahrzehnte später, im Jahr 2015, überprüfte eine parlamentarische Enquete-Kommission alle ihre Artikel. Die als Enquete-Kommission Verfassung bekannte Gruppe schlug nach einer zweijährigen Prüfung 55 Änderungen vor.

Im Mai 2018 billigte der Hessische Landtag 15 dieser Reformen. Die Bürger bestätigten sie anschließend in einem Volksentscheid am 28. Oktober 2018. Die überarbeitete Verfassung bleibt bis heute ein Grundpfeiler der regionalen Selbstverwaltung. Zudem begeht die Stadt am 10. Dezember den Tag der Menschenrechte – an diesem Datum verabschiedete die Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Eine weitere Flaggenhissung am 3. Dezember würdigt den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, der 1993 von der UN eingeführt wurde.

Die Flaggenaktionen stehen in der Tradition Marburgs, bürgerliche und internationale Meilensteine zu würdigen. Am 1. Dezember weht die Stadtflagge zum Tag der Hessischen Verfassung. Die weiteren Hissungen am 3. und 10. Dezember lenken die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise die Menschenrechte.