EU zwingt Deutschland zu Millionen-Rückforderungen von Ryanair und Flughafen Hahn
Carina KrauseEU zwingt Deutschland zu Millionen-Rückforderungen von Ryanair und Flughafen Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Deutschland Millionen an unzulässigen staatlichen Beihilfen vom Flughafen Frankfurt-Hahn und von der Fluggesellschaft Ryanair zurückfordern muss. Die Entscheidung folgt einer Untersuchung mehrerer finanzieller Maßnahmen, die gegen EU-Recht verstoßen haben. Sowohl der Flughafen als auch die Airline müssen nun Rückzahlungen leisten, um Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren.
Die Kommission prüfte insgesamt sechs Maßnahmen. Zwei davon betrafen Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair. Eine dritte bezog sich auf Schulungsförderungen für die Fluggesellschaft. Beim Flughafen Frankfurt-Hahn umfasste die Untersuchung die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks sowie weitere finanzielle Regelungen.
Laut dem Beschluss handele es sich bei allen geprüften Maßnahmen um staatliche Beihilfen, die den EU-Kriterien für Zulässigkeit nicht entsprachen. Deutschland muss daher von Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern. Vom Flughafen Frankfurt-Hahn sind zusätzlich 1,25 Millionen Euro plus Zinsen einzuziehen.
Nach den EU-Beihilferegeln werden keine Strafen verhängt. Stattdessen zielt die Rückforderung darauf ab, die Marktbedingungen wiederherzustellen, die vor der Gewährung der Beihilfen bestanden.
Die Rückzahlungsanordnungen sollen den durch die unzulässigen Beihilfen entstandenen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil beseitigen. Deutschland ist nun verpflichtet, die Rückführung der Gelder inklusive der angefallenen Zinsen sicherzustellen. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, den fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts wiederherzustellen.
