Deutsche Bahn darf keine Kontaktdaten mehr für Sparpreise verlangen
Carina KrauseDeutsche Bahn darf keine Kontaktdaten mehr für Sparpreise verlangen
Ein aktuelles Gerichtsurteil verändert den Verkauf von ermäßigten Bahntickets in Deutschland. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass Reisende beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets nicht mehr gezwungen werden dürfen, ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Die Entscheidung markiert einen Wandel im Umgang der Deutschen Bahn mit Kundendaten bei diesen Tarifen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Praxis der DB Fernverkehr AG, bei digitalen Ticketkäufen persönliche Kontaktdaten zu verlangen. Vor dem Urteil ermöglichte das Unternehmen den Kauf dieser ermäßigten Tickets an Schaltern ohne Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer – hier wurden sie stattdessen als Ausdrucke ausgehändigt. Für die digitale Zusendung war eine E-Mail-Adresse jedoch Pflicht.
Das Gericht urteilte, dass die Abfrage solcher Daten für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Nach dem neuen Beschluss darf die Bahn diese Angabe nicht länger zur Voraussetzung für den Kauf machen. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Berufungen sind damit ausgeschlossen.
Die Entscheidung hebt eine bisher geltende Pflicht für digitale Ticketkäufe auf. Fahrgäste können diese ermäßigten Tarife nun ohne Preisgabe persönlicher Kontaktdaten erwerben. Die Änderung tritt sofort in Kraft und betrifft die Abwicklung von Transaktionen für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets bei der Deutschen Bahn.






