08 May 2026, 22:21

dbb kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Schwarzer und weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Planung und Text.

dbb kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat umfangreiche Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar begrüßt die Gewerkschaft grundsätzlich das Reformvorhaben, kritisiert jedoch zentrale Passagen des Entwurfes als verfassungswidrig und ungerecht. Das Bundesinnenministerium hat bisher jedoch keine Bereitschaft gezeigt, die Bedenken hinsichtlich der Gehaltsunterschiede in den höheren Besoldungsgruppen der B-Besoldung auszuräumen.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kürzlich Pläne vorgestellt, die Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Künftig sollen Neueinsteiger direkt in die zweite Gehaltsstufe einsteigen und die unterste Stufe überspringen. Doch die Reform sieht auch eine umstrittene Neuerung vor: Das bisher geltende Alleinverdienerprinzip entfällt – stattdessen wird bei der Berechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr zugrunde gelegt.

Kritiker werfen der Regierung vor, damit unzulässig in die Besoldungsansprüche der Beschäftigten einzugreifen. Der dbb verweist auf zwei verfassungsrechtliche Probleme: das Leistungsprinzip, das eine Vergütung nach Arbeitsqualität vorsieht, sowie die Differenzierungsregel, die faire Abstände zwischen den Besoldungsgruppen garantieren soll. Laut Analyse des Verbandes erfüllt der aktuelle Entwurf die geforderten Mindestabstände in der B-Besoldung nicht – insbesondere die 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4.

Zudem bemängelt der dbb, dass Spitzenbeamte in der B-Besoldung geringere Gehaltserhöhungen erhalten sollen als ihre Kollegen in der A-Besoldung. Obwohl die Gewerkschaft die grundsätzlichen Reformziele unterstützt, pocht sie auf eine Überarbeitung des Entwurfes, um rechtliche und praktische Konsequenzen zu vermeiden.

Das Innenministerium hat bisher keine Stellung zu den Diskrepanzen in der B-Besoldung genommen. Sollte der Entwurf unverändert bleiben, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsmäßige Besoldungsgrundsätze. Der dbb drängt weiterhin auf eine umfassende Prüfung, bevor das Gesetzgebungsverfahren voranschreitet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle