DB-Chef Nagl lehnt Sonderklausel für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Helga MüllerDB-Chef Nagl lehnt Sonderklausel für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“ für den italienischen Bahnbetreiber Italo im deutschen Fernverkehrsmarkt einzuführen. Er warnte, ein solcher Schritt könnte rechtliche Herausforderungen nach sich ziehen und den Fahrgästen langfristig keinen Nutzen bringen.
Nagl kritisierte den Vorschlag als rechtlich riskant und argumentierte, Gerichte könnten ihn innerhalb von 18 Monaten wegen Verstößen gegen EU-Recht zurückweisen. Zudem mahnte er, dass der Druck nach vorübergehenden Lösungen nun unnötige Komplikationen schaffe, noch bevor ein dauerhaftes rechtliches Rahmenwerk in Kraft trete.
Das aktuelle System basiert auf veralteten Mehrjahresvereinbarungen aus dem Jahr 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Unsicherheiten abgeschafft wurden. Ein neues verbindliches Regelwerk im Rahmen der EU-Kapazitätsverordnung wird erst 2031 greifen – eine Lücke, die einige mit Übergangsmaßnahmen schließen wollen.
Als Infrastrukturdienstleister bleibt die DB InfraGO neutral darüber, welche Unternehmen Züge betreiben. Nagl betonte, der Fokus müsse darauf liegen, dass der Wettbewerb den Fahrgästen zugutekommt – und nicht darauf, Sonderbedingungen zu gewähren, die langwierige Rechtsstreitigkeiten auslösen könnten.
Nagls Warnungen unterstreichen die Risiken überstürzter Lösungen vor dem Inkrafttreten der EU-Regularien 2031. Ohne stabile rechtliche Grundlage könnte eine kurzfristige Klausel für Italo zu Gerichtsprozessen führen, statt die Dienstleistungen für Reisende zu verbessern. Die Debatte dreht sich nun darum, ob Wettbewerb gedeihen kann, ohne weitere Instabilität zu schaffen.
