13 March 2026, 14:24

Bundessozialgericht kippt Urteil: 75-Euro-Energiezahlung wird auf Bürgergeld angerechnet

Eine Liniengrafik, die die Stromerzeugung aus Wind und Solar in Deutschland zeigt, mit begleitendem Text.

Jobcenter kann Kassels einmalige Energiezahlung auf das Bürgergeld anrechnen - Bundessozialgericht kippt Urteil: 75-Euro-Energiezahlung wird auf Bürgergeld angerechnet

Eine einmalige Energiezahlung von 75 Euro, die 2022 an Bewohner Kassels ausgezahlt wurde, hat einen Rechtsstreit über Sozialleistungen ausgelöst. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Einmalzahlung von den Grundsicherungsbezügen der Empfänger abgezogen werden muss. Damit kippt das Gericht ein früheres Urteil und stürzt die Kommunen in Rechtsunsicherheit.

Die Stadt Kassel hatte die Zahlung verteilt, um Haushalten bei der Bewältigung der steigenden Energiepreise zu helfen, die durch Russlands Krieg in der Ukraine verursacht wurden. Jeder Bewohner erhielt 75 Euro, doch die örtlichen Jobcenter werteten den Betrag als Einkommen. In der Folge klagten sechs Leistungsbezieher, nachdem ihr Bürgergeld im Folgemonat gekürzt worden war.

Das Bundessozialgericht gab den Jobcentern recht und stufte die Zahlung als einmalige Einnahme ein. Damit hebt es ein vorheriges Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt auf, das zugunsten der Kläger entschieden hatte. Nun müssen die Kommunen jeden Einzelfall prüfen, bis eine abschließende Entscheidung klärt, ob freiwillige Energiezuschüsse auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfen.

Das Urteil schafft Rechtsunsicherheit für Städte und Gemeinden, die ähnliche Hilfen anbieten. Bis das Bundessozialgericht eine endgültige Entscheidung trifft, werden die Jobcenter die Fälle einzeln bewerten. Empfänger solcher Zahlungen müssen damit rechnen, dass ihre Leistungen auch rückwirkend angepasst werden könnten.

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