21 December 2025, 07:32

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neue Grundrente

Eine Frau steht lachend und hält Geldscheine in der Hand, mit sichtbarem Text und einem schwarzen Hintergrund auf beiden Seiten.

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neue Grundrente - Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neue Grundrente

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neuen Grundrentenzuschlag

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neuen Grundrentenzuschlag

Bundessozialgericht billigt Einkommensberechnung für neuen Grundrentenzuschlag

  1. November 2025, 15:24 Uhr

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Methode zur Berechnung des Grundrentenzuschlags bestätigt. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass die Einbeziehung des Einkommens des Ehepartners in die Bedürftigkeitsprüfung nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Der Beschluss folgt auf eine Klage eines Rentners aus Nordrhein-Westfalen.

Der Grundrentenzuschlag wurde 2021 eingeführt, um Geringverdienern mit langen Beitragszeiten im Alter finanziell unter die Arme zu greifen. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit mindestens 33 Beitragsjahren, wobei auch Kindererziehungs- oder Pflegezeiten angerechnet werden. Das Ziel des Systems ist es, den bürokratischen Aufwand zu verringern, indem die Auszahlungen automatisch erfolgen.

Ein Rentner aus Nordrhein-Westfalen hatte argumentiert, das Einkommen des Ehepartners dürfe – ähnlich wie bei unverheirateten Paaren – nicht in die Berechnung einfließen. Das Gericht wies diese Forderung zurück und betonte, der Gesetzgeber habe bei der Gestaltung sozialer Leistungen einen weiten Spielraum. Zudem profitierten verheiratete Paare bereits von anderen Absicherungen, etwa durch Unterhaltsansprüche oder Hinterbliebenenrenten.

Aktuell erhalten nur 1,4 Millionen der 2,8 Millionen anspruchsberechtigten Rentner den Zuschlag – ohne Antragstellung. Das Gericht hob hervor, dass die Berücksichtigung des Partnereinkommens den Prozess vereinfache und eine vollständige Automatisierung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand ermögliche.

Mit dem Urteil bleibt die bisherige Berechnungsmethode bestehen. Künftig wird das Einkommen des Ehepartners weiterhin bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung herangezogen. Die Entscheidung unterstreicht den Kurs der Regierung, soziale Unterstützung mit effizienter Verwaltung in Einklang zu bringen.