19 February 2026, 02:53

BGH-Urteil: Wann "rechts vor links" auf dem Supermarkt-Parkplatz wirklich zählt

Ein Robinsons Supermarkt in Singapur mit Autos auf der Straße, einer Person auf dem Gehweg, einem Fahrrad, Pfosten, einem Schild, einem Metallrahmen, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

BGH-Urteil: Wann "rechts vor links" auf dem Supermarkt-Parkplatz wirklich zählt

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat geklärt, wann die "rechts vor links"-Regel auf Parkplätzen gilt. Die Entscheidung macht deutlich, dass dieses bekannte Verkehrsprinzip nicht automatisch für Supermarkt-Parkplätze oder ähnliche Bereiche Anwendung findet. Stattdessen hängt seine Geltung von spezifischen Bedingungen ab, die im Alltag nur selten erfüllt sind.

Das Gericht betonte in seinem Urteil zudem, dass Autofahrer in solchen Bereichen Rücksichtnahme und klare Kommunikation in den Vordergrund stellen müssen. Missverständnisse über die Regeln können zu Unfällen führen und die Schuldfrage bei Kollisionen beeinflussen.

Der BGH prüfte, ob die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch auf private, aber öffentlich zugängliche Parkplätze ausgedehnt werden kann. Zwar gilt die StVO dort grundsätzlich, doch die "rechts vor links"-Regel greift nur in Ausnahmefällen. Damit das Prinzip überhaupt Anwendung findet, müssen die Fahrspuren in ihrer Gestaltung stark an öffentliche Straßen erinnern – etwa durch Bordsteine, Entwässerungsrinnen oder offizielle Verkehrszeichen.

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Die meisten Parkplätze, insbesondere vor Supermärkten, sind jedoch auf langsames Rangieren, Parkplatzsuche und das Be- und Entladen von Waren ausgelegt. Da sich hier zudem häufig Fußgänger bewegen, sind starre Vorfahrtsregeln oft unpraktikabel. Das Gericht verwies darauf, dass die primäre Funktion solcher Flächen sich deutlich von normalen Straßen unterscheidet, auf denen ein vorhersehbarer Verkehrsfluss entscheidend ist.

Selbst wenn ein Schild auf die Geltung der StVO hinweist, dürfen Autofahrer nicht automatisch von einer Vorfahrt ausgehen. Das Urteil unterstrich, dass gegenseitige Aufmerksamkeit und Kooperation auf Parkplätzen entscheidend sind. Mangelnde Kommunikation oder Fehleinschätzungen der Absichten anderer Fahrer können zu Zusammenstößen führen – und im Zweifel die Frage der Schuld klären.

Wie viele ähnliche Urteile es seit 2022 zu diesem Thema gegeben hat, ließ das Gericht offen, da öffentliche Datenbanken zu dieser spezifischen Thematik nur begrenzte Einträge enthalten. Dennoch dient die Entscheidung als deutliche Erinnerung daran, dass das Verhalten auf Parkplätzen mehr erfordert als die bloße Übertragung von Straßenverkehrsregeln.

Die Richter bestätigten damit, dass die "rechts vor links"-Regel in Supermarkt-Parkplätzen und vergleichbaren Bereichen nur selten relevant ist. Fahrer müssen sich stattdessen auf Umsicht, klare Absprachen und die besonderen Gegebenheiten von Parkflächen konzentrieren. Bei Unfällen wird die Schuldfrage künftig noch stärker davon abhängen, ob alle Beteiligten mit der gebotenen Sorgfalt und gegenseitiger Rücksichtnahme gehandelt haben.