BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie detailliert müssen Bonitätsdaten offenlegt werden?
Klaas LübsBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie detailliert müssen Bonitätsdaten offenlegt werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie detailliert die Schufa über ihre Bonitätsbewertung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft erteilen muss. Fünf Kläger haben das Unternehmen verklagt und argumentieren, die bisherigen Erklärungen seien unzureichend.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das System soll die Bewertung der Kreditwürdigkeit vereinfachen.
Die Kläger werfen der Schufa vor, zu wenig über die Berechnungsmethoden der Scores oder die einfließenden Daten offenzulegen. Sie fordern tiefere Einblicke in die Logik des Algorithmus. Die Schufa hingegen betont, dass ihre aktuellen Angaben den gesetzlichen Anforderungen bereits genügten.
Das Urteil des BGH könnte künftige Transparenzregeln für automatisierte Entscheidungen nach der DSGVO prägen. Ab November 2026 tritt zudem ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft. Die Schufa plant, bis Ende 2028 vollständig auf das neue Modell umzustellen und damit ihr älteres, komplexeres System abzulösen.
Nun muss der BGH entscheiden, ob die Auskünfte der Schufa den DSGVO-Vorgaben entsprechen. Sein Urteil wird maßgeblich bestimmen, wie viel Detail Verbraucher über ihre Bonitätsbewertungen einfordern können. Die Entscheidung könnte zudem weitreichende Auswirkungen auf den Datenschutz bei automatisierten Entscheidungsverfahren haben.
