01 January 2026, 04:51

Apothekerin gewinnt Teilprozess gegen Techniker Krankenkasse wegen gefälschter Rezepte

Eine Apotheke mit einem vor dem Gebäude geparkten Auto und einem Gebäude in der linken Ecke.

Apothekerin gewinnt Teilprozess gegen Techniker Krankenkasse wegen gefälschter Rezepte

Eine Apothekerin aus Wiesbaden hat einen Rechtsstreit gegen eine Techniker Krankenkasse über zurückgeforderte Zahlungen für teure Medikamente gewonnen. Im Mittelpunkt des Falls standen drei hochpreisige Arzneimittel, die 2017 abgegeben wurden und für die rückwirkend Forderungen in Höhe von über 14.000 Euro strittig waren. Das Gericht entschied zugunsten der Apothekerin – allerdings nur bei zwei der drei Rezepte – und verurteilte die Kasse zur Rückzahlung von 9.823,01 Euro zuzüglich Zinsen.

Die Turm-Apotheke in Wiesbaden hatte 2017 drei kostspielige Medikamente auf Basis von Rezepten ausgegeben, die sich später als gefälscht herausstellten. Die Techniker Krankenkasse forderte von der Apotheke die Rückerstattung von 14.599,02 Euro mit der Begründung, die Apothekerin habe Unregelmäßigkeiten nicht erkannt.

Das Sozialgericht Wiesbaden prüfte jedes Rezept einzeln. Es kam zu dem Schluss, dass formale Mängel bei zwei der Rezepte nicht zwangsläufig auf Fahrlässigkeit hindeuteten. Allerdings wies es die Klage für das dritte Medikament – ein Anspruch auf Norditropin – ab, da die Kasse vor der Abgabe bereits eine konkrete Warnung vor gefälschten Rezepten für dieses Präparat herausgegeben hatte.

Die Richterin gab der Apothekerin in weiten Teilen recht und entschied, dass die Kasse ihren üblichen Rabatt nicht abziehen dürfe und zusätzlich 9 Prozent Zinsen über dem Basiszins zahlen müsse. Die Apothekerin hatte zwar die volle Summe eingeklagt, doch das Gericht sprach ihr nur für zwei der drei Medikamente eine Rückerstattung zu.

Die Apothekerin hofft nun, dass dieser Fall andere Kollegen ermutigt, sich gegen Kassen zur Wehr zu setzen – selbst dann, wenn erste Widersprüche abgelehnt wurden.

Mit dem Urteil muss die Techniker Krankenkasse 9.823,01 Euro zuzüglich Zinsen für zwei der strittigen Rezepte zurückzahlen. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass geringe formale Fehler auf Rezepten nicht automatisch als Fahrlässigkeit gewertet werden dürfen. Lediglich der Anspruch auf Norditropin wurde aufgrund der vorherigen Warnungen vor Fälschungen abgewiesen.