Ab 19. Juni wird der Kündigungsbutton für Unternehmen in Deutschland Pflicht
Klaas LübsAb 19. Juni wird der Kündigungsbutton für Unternehmen in Deutschland Pflicht
Ab dem 19. Juni müssen deutsche Unternehmen auf ihren Websites einen „Kündigungsbutton“ einbinden. Diese Neuerung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun in Deutschland umgesetzt wird. Ziel ist es, Verbrauchern die Beendigung digitaler Verträge zu erleichtern.
Ab diesem Stichtag sind Händler und Dienstleister nach deutschem Recht verpflichtet, einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzubieten – und zwar für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Die Kündigung muss damit genauso unkompliziert sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Bei einer digitalen Kündigung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten, etwa per E-Mail. Die neue Regelung berührt nicht das bestehende gesetzliche Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt gilt.
Die Vorgabe basiert auf einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der „Kündigungsbutton“ wird in Deutschland ab dem 19. Juni Pflicht. Er soll Verbrauchern die Vertragsbeendigung erleichtern. Unternehmen müssen die Vorgabe einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen für ihre Kunden zu vermeiden.
