A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Brunhilde JesselA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für kommenden Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Langem mit wiederholten Klagen von Umweltschutzverbänden konfrontiert.
Die fertige A39 soll einmal Lüneburg und Wolfsburg verbinden und weiter über Helmstedt und Wolfenbüttel führen. Die Trasse passiert dabei Braunschweig und Salzgitter, bevor sie in die A7 mündet. Im südlichen Abschnitt verläuft die Strecke von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn. Zwischen Weyhausen und Ehra ist zudem der Bau eines neuen Rasthofs am Tappenbecker Moor geplant.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und zusätzliche Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein, die das Verfahren am Laufen hält. Die mündliche Verhandlung, ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde verschoben – der neue Termin steht nun für den 23. Juni fest. Auf der Website der Autobahn GmbH ist die Genehmigung für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ gekennzeichnet, bis das Gericht eine Entscheidung trifft.
Die anstehende Richterspruch wird darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten wiederaufgenommen werden können. Bis dahin ruht der Ausbau der A39. Das Urteil wird nicht nur den Zeitplan des Projekts beeinflussen, sondern auch die rechtliche Gültigkeit der Planungsgenehmigung.
