88-Jähriger gewinnt Prozess gegen Bank wegen Altersdiskriminierung bei Kreditkartenantrag
Brunhilde Jessel88-Jähriger gewinnt Prozess gegen Bank wegen Altersdiskriminierung bei Kreditkartenantrag
Ein 88-jähriger Rentner hat einen Rechtsstreit gegen eine Bank gewonnen, nachdem diese seinen Antrag auf eine Kreditkarte wegen seines Alters abgelehnt hatte. Das Landgericht Kassel urteilte, dass die Ablehnung gegen deutsche Antidiskriminierungsgesetze verstößt, und sprach dem Mann eine Entschädigung von 3.000 Euro zu.
Der Rentner hatte eine Kreditkarte bei der Commerzbank beantragt, wurde jedoch ohne Bonitätsprüfung abgelehnt. Die Bank begründete dies damit, dass sein Alter das Sterberisiko erhöhe, was die Schuldeneintreibung bei seinen Erben erschweren könnte. Solche Risiken rechtfertigten ihrer Ansicht nach die Ablehnung.
Das Gericht widersprach dieser Argumentation und stellte klar, dass Banken Risiken anhand klarer, messbarer Kriterien bewerten müssen – und nicht auf Grundlage pauschaler Altersannahmen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Altersdiskriminierung in Deutschland verboten, und das Urteil bestätigte, dass die Entscheidung der Commerzbank gegen dieses Gesetz verstieß. Welche Bank genau betroffen war, wurde nicht genannt, doch das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Finanzinstitute mit Anträgen älterer Kunden umgehen müssen.
Der Rentner erhält 3.000 Euro als Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Das Urteil unterstreicht, dass Banken Anträge nicht allein aufgrund des Alters ablehnen dürfen, sondern sich auf objektive Finanzprüfungen und Nachweise stützen müssen.